Gemeindeversammlungen

Gemeindeversammlung vom 29. November 2011

In Anwendung von § 112 des Stimmrechtsgesetzes werden die Abstim­mungsergebnisse der erwähnten Gemeindeversammlung wie folgt veröffent­licht:

1.    10 Jahre UNESCO BIOSPHÄRE ENTLEBUCH
Informationen

2.    Kenntnisnahme Finanz- und Aufgabenplan 2012 bis 2011

3.    Kenntnisnahme Jahresprogramm 2012

4.    Voranschlag 2011

4.1.    Beschluss über den Voranschlag
 a) der Laufenden Rechnung mit einem Aufwandsüberschuss 
 von Fr. 207'830.00
b) der Investitionsrechnung mit Nettoinvestitionen von Fr. 370'000.00
Beschluss: einstimmig genehmigt

4.2.    Festsetzung des Steuerfusses 2012 von 2.20 Einheiten
Beschluss: einstimmig genehmigt

4.3.    Investitionen in Anlagen des Finanzvermögens mit einer Nettoinvestitionszunahme von Fr. 840'000.00
Beschluss: einstimmig genehmigt

4.4.    Ermächtigung des Gemeinderates zur Aufnahme von Fremdkapital zur Deckung des Mittelbedarfs von Fr. 955'090.0
Beschluss: einstimmig genehmigt

5.    Beschluss über die Revision des Siedlungsentwässerungs-Reglements
Beschluss: einstimmige Zustimmung


Eine allfällige Stimmrechtsbeschwerde (§ 160 Stimmrechtsgesetz) ist schrift­lich innert 10 Tagen seit der Gemeindeversammlung beim Regierungsrat ein­zureichen.

Die Stimmrechtsbeschwerde muss einen Antrag und zur Begründung eine kurze Darstellung des beanstandeten Sachverhaltes enthalten.

Nächste Gemeindeversammlung

20. März 2012: Sonderkredit Dorfplatzgestaltung

jeweils 20.00 Uhr, im Gemeindesaal

Archiv

Berichte über Versammlungen älteren Datums sind im Archiv zu finden.