Amtliche Publikationen

Gemeinde Marbach: Genehmigung des Siedlungsentwässerungsreglements

Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat mit Entscheid Nr. 48 vom 17. Januar 2012 das Siedlungsentwässerungsreglement der Gemeinde Marbach, welches an der Gemeindeversammlung vom 29. November 2011 von den Stimmberechtigten beschlossen wurde, genehmigt.

Marbach, 24. Januar 2012
Gemeinderat Marbach

Bauinventar in der Gemeinde Marbach

Die Gemeinde Marbach orientierte im Auftrag der Dienststelle Hochschulbildung und Kultur im März 2008 über die bevorstehende Errichtung des Bauinventars für die Gemeinde Marbach. In der Zwischenzeit sind die Arbeiten abgeschlossen und das Bauinventar der Gemeinde Marbach wird gestützt auf § 1a Absatz 4 des Gesetzes über den Schutz der Kulturdenkmäler auf den 1. November 2011 in Kraft gesetzt.
Das Bauinventar kann auf der Gemeindeverwaltung Marbach, Dorfstrasse 13, Marbach, und der Dienststelle Hochschulbildung und Kultur, Abteilung Denkmalpflege und Archäologie, Libellenrain 15, Luzern, auf Voranmeldung eingesehen werden.

Luzern, 24. Oktober 2011

Dienststelle Hochschulbildung und Kultur

Baugespann-Publikation

Öffentliche Planauflage


Im Sinn von § 193 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Luzern wird folgende Planauflage öffentlich publiziert:

GesuchstellerJenni-Wermelinger Peter, Schlatt 4, 6196 Marbach
Grundeigentümerdo.
BauvorhabenErweiterung Scheune für Melkkühe, Anbau Milchraum, Anbau Dach für überdeckten Laufhof, Anbau Mistgrube
Lage des ObjektsGebäude Nr. 147, Grundstück Nr. 394,
Schlatt 4, Gemeinde Marbach
ZoneAbbauzone
Schutzgebietnein
Auflagefrist20. Januar 2012 bis 8. Februar 2012

Das Baugesuch und die Pläne liegen während der gesetzlichen Frist von 20 Tagen auf der Gemeindekanzlei Marbach zur Einsichtnahme öffentlich auf. Öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Einsprachen gestützt auf § 194 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Luzern sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet im Doppel beim Gemeinderat Marbach einzureichen.

Marbach, 18. Januar 2012
Gemeinderat Marbach



Öffentliche Planauflage


Im Sinn von § 193 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Luzern wird folgende Planauflage öffentlich publiziert:

GesuchstellerBrun-Fischer Ursula, Hünenbergring 11, 6006 Luzern
Grundeigentümerdo.
BauvorhabenUmbau Wohnhaus, Erstellung einer Kläranlage, Heizungsanlage Luft-Wasser-Wärmepumpe
Ortsbezeichnung / StrasseRüttimätteli
ZoneLandwirtschaftszone
Schutzgebietnein
Auflagefrist6. Februar 2012 bis 26. Februar 2012

Das Baugesuch und die Pläne liegen während der gesetzlichen Frist von 20 Tagen auf der Gemeindekanzlei Marbach zur Einsichtnahme öffentlich auf. Öffentlichrechtliche oder privatrechtliche Einsprachen gestützt auf § 194 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Luzern sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet im Doppel beim Gemeinderat Marbach einzureichen.

Marbach, 31. Januar 2012
Gemeinderat Marbach


Grundstückerwerb

Grundbuchamt Entlebuch: Gemeinde Marbach

Gemäss Artikel 970a ZGB wird der Erwerb folgender Grundstücke veröffentlicht:


 
Grundstück Nr./Fläche

962 / 5 a 18 m2

Grundstückart/GebäudeartHofraum, Garten / Ferienhaus
OrtsbezeichnungOber Lochsitli, Marbachegg
Name, Wohnort/
Sitz des Ewerbers
ME zu je 1/2:
a. Abbühl Heidi, Allschwil
b. Abbühl Elisabeth, Schüpfheim
c. Abbühl Hans, Escholzmatt
Name, Wohnort/
Sitz des Veräusserers
Abbühl-Siegenthaler Marianne, Escholzmatt
Erwerb durch Veräusserer11.02.2004


Grundbuchamt Entlebuch: Gemeinde Marbach

Gemäss Artikel 970a ZGB wird der Erwerb folgender Grundstücke veröffentlicht:


   
Grundstück Nr./Fläche

1188 / 15 a 19 m2

Grundstückart/GebäudeartHofraum, Wege
OrtsbezeichnungMittler Büel
Name, Wohnort/
Sitz des Ewerbers
ME zu je 1/2:
a. Jaun Michael, Schangnau
b. Jaun-Felder Regula, Schangnau
Name, Wohnort/
Sitz des Veräusserers
Einwohnergemeinde Marbach
Erwerb durch Veräusserer23.04.1990